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Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Artikel 1. Definitionen
In diesem Bedingungen und Konditionen ist definiert als:
– 'Verbraucher': eine andere Partei, die eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt;
-'Übersetzungsarbeiten', 'Lektoratsarbeiten', 'Korrekturlesearbeiten', 'Dolmetscherarbeiten', 'DTP-Arbeiten', '(SEO) Copywriting', 'Lokalisierungsarbeiten', 'Voiceover-Arbeiten', 'Transkriptionsarbeiten'.
Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen
Das Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vereinbarung zwischen Ecrivus International, im Folgenden „Ecrivus“ genannt, und einem Kunden, an den Ecrivus Bedingungen insoweit für anwendbar erklärt hat Bedingungen von den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen wurde.
Artikel 3. Zitate
3.1 Die Angebote von Ecrivus sind freibleibend.
3.2 Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.3 Wenn der Kunde einem von Ecrivus angebotenen Angebot entweder schriftlich oder mündlich zustimmt, wenn Ecrivus während der Vorbereitungsphase oder der Anlaufphase des Projekts feststellt, dass es die angebotenen Dienstleistungen aufgrund unvorhergesehener Umstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, nicht erbringen kann aufgrund eines zu niedrigen Angebots, eines Mangels an qualitativ kompetenten Lieferanten für den jeweiligen Auftrag oder weil sich die zuvor vereinbarte Lieferzeit in der Anlaufphase als unrealistisch erweist, bleibt Ecrivus berechtigt Vereinbarung mit sofortiger Wirkung, wobei der Kunde Ecrivus auch von allen Schäden freistellt, die dem Kunden hieraus entstehen könnten.
Artikel 4. Ausführung der Vereinbarung
4.1 Ecrivus wird Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen fachmännischer Arbeit. Soweit möglich wird versucht, die ursprüngliche Formatierung bzw. das ursprüngliche Layout des zu übersetzenden Dokuments beizubehalten.
4.2 Sofern und soweit eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung Sofern dies erforderlich ist, hat Ecrivus das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen, die Ecrivus angibt, notwendig sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind Vereinbarung, Ecrivus rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Umsetzung der Vereinbarung Werden Ecrivus die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Ecrivus das Recht, die Ausführung der Informationen auszusetzen Vereinbarung die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten gemäß den üblichen Sätzen auszusetzen und/oder dem Kunden in Rechnung zu stellen Konto bringen.
4.4 Ecrivus haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Ecrivus sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlässt, es sei denn, Ecrivus hätte sich dieser Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bewusst sein müssen. Ecrivus haftet insbesondere nicht für den Verlust der ursprünglichen Formatierung oder des Layouts des zu übersetzenden Dokuments, es sei denn, deren Beibehaltung wurde bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.5 Sofern vereinbart wurde, dass die Vereinbarung in Phasen durchgeführt wird, kann Ecrivus die Ausführung derjenigen Teile aussetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
Artikel 5. Vertragsdauer; Ausführungszeitraum
Eine vereinbarte Ausführungsfrist stellt keine verbindliche Frist dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist muss der Auftraggeber Ecrivus daher schriftlich in Verzug setzen.
Artikel 6. Änderungen der Vereinbarung
6.1 Wenn während der Ausführung des Vereinbarung Erscheint es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien die erforderlichen Vereinbarungen rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache treffen. Vereinbarung Dementsprechend anpassen.
6.2 Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung Wird eine Änderung oder Ergänzung vorgenommen, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Implementierung auswirken. Ecrivus wird den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren.
6.3 Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanziell und/oder qualitative Konsequenzen haben, wird Ecrivus den Kunden hierüber vorab informieren. Sofern ein festes Honorar vereinbart wurde, gibt Ecrivus an, in welchem Umfang die Änderung bzw. Ergänzung erfolgt Vereinbarung führt zu einer Überschreitung dieser Gebühr.
6.4 Abweichend von Absatz 3 berechnet Ecrivus keine zusätzlichen Kosten Konto wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen zurückzuführen ist, die ihr zuzurechnen sind.
Artikel 7. Vertraulichkeit
Beide Parteien sind dazu verpflichtet Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten Vereinbarung voneinander oder aus einer anderen Quelle bezogen werden. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
Artikel 8. Geistiges Eigentum
8.1 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 7. (Vertraulichkeit) von diesem Bedingungen Ecrivus behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
8.2 Sämtliche von Ecrivus zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Berichte, Ratschläge, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software etc. sind ausschließlich zur Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt und dürfen von diesem nicht ohne vorherige Ankündigung genutzt werden. Erlaubnis von Ecrivus dürfen vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
8.3 Ecrivus behält sich das Recht vor, die durch die Ausführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 9. Kündigung
9.1 Beide Parteien können Vereinbarung Eine Kündigung ist nur aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 7:408 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schriftlich möglich.
9.2 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Kunde verpflichtet, einen angemessen zu bestimmenden Teil des Gehalts gemäß den Bestimmungen von Artikel 7:411 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu zahlen.
Artikel 10. Beendigung des Vertrags
Die Forderungen von Ecrivus gegenüber dem Kunden sind in folgenden Fällen sofort fällig:
– nach dem Schließen des Vereinbarung Umstände, von denen Ecrivus Kenntnis erlangt hat, geben Ecrivus Anlass zu der Befürchtung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
– wenn Ecrivus bei Vertragsschluss Kunde ist Vereinbarung hat darum gebeten, Sicherheit für die Einhaltung zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht bereitgestellt oder reicht nicht aus.
In den genannten Fällen ist Ecrivus zur weiteren Umsetzung berechtigt Vereinbarung die auszusetzen oder aufzulösen Vereinbarung zu übertragen, unbeschadet des Rechts von Ecrivus, Schadensersatz zu verlangen.
Wenn Umstände in Bezug auf Personen und/oder Material eintreten, an denen Ecrivus während der Ausführung des Auftrages beteiligt ist Vereinbarung tätigt oder zu betreiben beabsichtigt, die derart sind, dass die Ausführung des Vereinbarung unmöglich oder so aufwändig und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung der Vereinbarung nicht mehr zumutbar ist, ist Ecrivus dazu berechtigt Vereinbarung lösen.
Artikel 11. Mängel; Reklamationsfristen
11.1 Reklamationen über die durchgeführten Arbeiten sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Abschluss der betreffenden Arbeiten schriftlich an Ecrivus zu richten.
11.2 Betrifft die Beanstandung die Qualität der erbrachten Leistung, wird die gelieferte Arbeit auf Kosten eines von Ecrivus zu beauftragenden Korrektors Korrektur gelesen. Wird die Beschwerde des Auftraggebers daher vom Korrektor als unbegründet beurteilt, fallen die Kosten des Korrektors an Konto vom Kunden; im anderen Fall Konto von Ecrivus.
11.3 Bei berechtigter Beanstandung wird Ecrivus die Arbeiten dennoch vereinbarungsgemäß ausführen, es sei denn, diese sind für den Auftraggeber sinnlos geworden. Letzteres muss vom Auftraggeber bekannt gegeben werden. Wenn es dennoch notwendig ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen Service nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet Ecrivus nur im Rahmen von Artikel 15. (Haftung).
11.4 Auch bei rechtzeitiger Rüge des Auftraggebers bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.
Artikel 12. Gebühr
12.1 Für Angebote und Vereinbarungen in denen ein festes Honorar angeboten oder vereinbart wird, gelten die Absätze 2, 6 und 7 dieses Artikels. Sofern kein festes Honorar vereinbart ist, gelten die Absätze 3-7 dieses Artikels.
12.2 Die Parteien können bei Abschluss der Vereinbarung Vereinbarung vereinbaren Sie ein festes Honorar. Das Pauschalhonorar versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger Auslagen.
12.3 Sofern kein festes Honorar vereinbart ist, richtet sich das Honorar nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Das Honorar berechnet sich nach den üblichen Stundensätzen von Ecrivus, die für den Zeitraum der Leistungserbringung gelten, sofern nicht ein anderer Stundensatz vereinbart wurde.
12.4 Etwaige Kostenvoranschläge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und etwaiger Auslagen.
12.5 Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat werden die fälligen Kosten periodisch in Rechnung gestellt Konto werden gebracht.
12.6 Wenn Ecrivus mit dem Kunden ein festes Honorar oder einen Stundensatz vereinbart, ist Ecrivus dennoch berechtigt, dieses Honorar oder diesen Satz zu erhöhen. Insbesondere kann Ecrivus Erhöhungen der Kosten Dritter weitergeben. Eine solche Erhöhung kann nur vom Auftraggeber verlangt werden Konto vorgebracht werden, wenn ihm dies vor dem Beginntermin mitgeteilt wurde.
12.7 Beträgt die Erhöhung mehr als 10%, hat der Auftraggeber das Recht Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Artikel 13. Zahlung
13.1 Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, entweder per gesetzlichem Zahlungsmittel im Büro von Ecrivus oder durch Überweisung des fälligen Betrags auf das Bankkonto Nr. 123642612 (Rabobank Nuth) im Namen von Ecrivus International am Flughafen Maastricht. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne jegliche Haftung Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist erforderlich; Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Zinsen auf den fälligen Betrag in Höhe des gesetzlichen (Handels-)Zinsens + 2%.
13.2 Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.
13.3 Vom Kunden geleistete Zahlungen dienen immer zum einen zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und zum anderen zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt bezieht Rechnung.
13.4 Die Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen.
Artikel 14. Inkassokosten
14.1 Befindet sich der Kunde in Verzug oder kommt er einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, fallen ihm alle angemessenen Kosten für die Erlangung der Befriedigung außergerichtlich an. Konto vom Kunden. In jedem Fall schuldet der Kunde:
– auf den ersten Euro 2.950 | 15% |
– auf die Selbstbeteiligung bis zu Euro 5.900,- | 10% |
– auf die Selbstbeteiligung bis zu Euro 14.748,- | 8% |
– auf die Selbstbeteiligung bis zu Euro 58.990,- | 5% |
– über den Überschuss | 3% |
Wenn Ecrivus nachweist, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, sind diese ebenfalls erstattungsfähig.
14.2 Der Mandant schuldet Ecrivus in jedem Fall die Ecrivus entstehenden Rechtskosten, es sei denn, der Mandant weist nach, dass diese unangemessen hoch sind. Dies gilt nur, wenn zwischen Ecrivus und dem Kunden eine Beziehung besteht Vereinbarung auf dem dieser Bedingungen und Konditionen einen Antrag stellen, ein Gerichtsverfahren führen und eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird und der Mandant ganz oder überwiegend im Unrecht ist.
Artikel 15. Haftung
15.1 Ecrivus haftet niemals für Schäden, die durch die Wahl der Versandart der Auftragsergebnisse entstehen und dazu führen, dass diese Ergebnisse verspätet, falsch oder verfälscht beim Kunden eintreffen.
15.2 Die Haftung von Ecrivus ist stets auf die Höhe der fälligen Gebühr beschränkt; bei Aufträgen mit längerer Laufzeit zusätzlich begrenzt auf den in den letzten sechs Monaten fälligen Honoraranteil.
15.3 Die hierin Bedingungen enthaltene Einschränkungen der Haftung gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Ecrivus oder seinen leitenden Angestellten beruht.
Artikel 16. Höhere Gewalt
16.1 Als höhere Gewalt gelten Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die nicht Ecrivus zuzuschreiben sind.
Hierzu zählen auch (wenn und soweit diese Umstände die Einhaltung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren): Streiks in anderen Unternehmen als denen von Ecrivus, wilde Streiks oder politische Streiks im Unternehmen von Ecrivus; ein allgemeiner Mangel an benötigten Rohstoffen und anderen Artikeln oder Dienstleistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind; unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Ecrivus abhängig ist, sowie allgemeine Transportprobleme.
16.2 Ecrivus hat außerdem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Einhaltung verhindert, eintritt, nachdem Ecrivus seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
16.3 Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Ecrivus ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch Ecrivus aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 3 Monate, so haben beide Parteien Anspruch darauf Vereinbarung aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht besteht.
16.4 Wenn Ecrivus zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist es berechtigt, den bereits erbrachten oder ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diesen in Rechnung zu stellen Rechnung zu zahlen, als wäre es eine gesonderte Zahlung Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits ausgeführte oder ausführbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Artikel 17. Streitbeilegung
17.1 Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit des Zivilgerichts werden alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Ecrivus, sofern das Gericht zuständig ist, vom Bezirksgericht Maastricht entschieden. Ecrivus bleibt jedoch berechtigt, den Kunden vor dem zuständigen Gericht gemäß dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Vertrag zu verklagen.
17.2 Ist der Kunde Verbraucher oder sind in seinem Unternehmen oder seiner Praxis drei oder weniger als drei Personen beschäftigt (einschließlich des Kunden selbst), hat er das Recht, sich innerhalb eines Monats, nachdem Ecrivus sich auf diese Bestimmung berufen hat, für die Beilegung der Streitigkeit zu entscheiden die Streitigkeit durch das nach dem Gesetz zuständige Zivilgericht zu entscheiden.
Artikel 18. Anwendbares Recht
Auf jedem Vereinbarung Zwischen Ecrivus und dem Kunden gilt niederländisches Recht.
Artikel 19. Änderungen der Bedingungen
Ecrivus ist berechtigt, hieran Änderungen vorzunehmen Bedingungen bewerben. Diese Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Kraft. Ecrivus sendet die geänderte Datei Bedingungen rechtzeitig an den Kunden senden. Sofern kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, werden Änderungen gegenüber dem Kunden wirksam, sobald sie ihm über die Änderung informiert wurden.
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Letzte Aktualisierung: März 2017